HIER FINDEN SIE EINIGE DER WICHTIGSTEN NEUERUNGEN ZUM GESETZESDEKRET 193/2016
Einstellung von Equitalia
Ab 01/01/2017 werden die Einzugsdienste von Equitalia eingestellt und an die neue „Agenzia delle Entrate – Riscossione“ übergeben.
Trimestrale Versendung Kunden-Lieferantenliste
Ab 2017 muss die Kunden-Lieferantenliste (Spesometro) trimestral versendet werden. Termin ist der letzte Tag des zweiten Folgemonats eines jeden Trimesters (z.B. für das erste Trimester 2017 ist die Versendung innerhalb 31/05/2017 zu erledigen).
Die Strafen für unterlassene/falsche Mitteilungen belaufen sich auf 25 € pro Rechnung bis maximal 25.000 €.
Das Dekret „Milleproroghe“ sieht für das erste Jahr die semestrale Mitteilung der Kunden-Lieferantenliste (Spesometro) vor. Die Fälligkeiten sind der 16/09/2017 für das erste Semester und der 28/02/2018 für das zweite Semester.
Trimestrale Versendung Mwst-Abschlüsse
Die Daten zu den trimestralen und monatlichen MwSt-Abschlüssen müssen ab 2017 trimestral telematisch versendet werden. Die Übermittlung muss innerhalb des letzten Tages des zweiten Folgemonats eines jeden Trimesters gemacht werden (gilt auch für Abschlüsse mit MwSt-Guthaben).
Subjekte die nicht verpflichtet sind die MwSt-Jahresmeldung oder auch periodische MwSt-Abschlüsse zu machen, sind befreit.
Steuerguthaben für technische Anpassung
Subjekte mit bis zu 50.000 € Jahresumsatz können ein Steuerguthaben von 100 € (una tantum) für die technische Anpassung an oben genannte Neuerungen geltend machen.
Abgeschaffte Meldungen
Ab 2017 sind die Intra-Meldungen für Einkäufe von Waren und Dienstleistungen, die Mitteilung der Daten von Leasingverträgen und die Black-list-Meldung abgeschafft worden.
Das Dekret „Milleproroghe“ hat die Intra-Meldung für Einkäufe in der EU bis 31/12/2017 wieder eingeführt.
Inkassi Selbstbedienungsautomaten
Die elektronische Speicherung der Daten und telematische Mitteilung der Inkassi von Selbstbedienungsautomaten ist auf 01/04/2017 aufgeschoben worden.
Ergänzende Meldung Einkommen/IRAP/770/IVA
Endlich können auch ergänzende Meldungen zu Gunsten des Steuerpflichtigen innerhalb der Frist für Feststellungen versendet werden, um eventuelle Fehler bzw. Unterlassungen richtigzustellen, und nicht nur bis zur Fälligkeit für die Meldung des Folgejahres, wie bisher vorgesehen.
Erleichterte Bestimmung von Steuerzahlkarten
Es sind Erleichterungen für die Bestimmung von Steuerzahlkarten, die zwischen 2000 und 2015 ausgestellt worden sind, vorgesehen.