Hier eine zusammengefasste Auflistung der wichtigsten Neuerungen:

  • Nicht Anwendung der Erhöhung des MwSt-Satzes für das Jahr 2018
  • Verlängerung bis zum 31/12/2018 der IPREF-Absetzbarkeit von 65% für energiesparende Investitionen; Reduzierung der Absetzbarkeit auf 50% für Fenster, Sonnenschutz, Biomassenverbrennungsanlagen und Kondensationsanlagen mit Mindestklasse A
  • Verlängerung bis zum 31/12/2018 der IRPEF-Absetzbarkeit von 50% für bauliche Wiedergewinnung mit Höchstgrenze 96.000 €
  • Verlängerung Möbelbonus bis 31/12/2018 in Verbindung mit baulicher Wiedergewinnung
  • Einführung eines neuen Bonus für grüne Anlagen mit IRPEF-Absetzbarkeit von 36% auf einen Höchstbetrag von 5.000 € für die Begrünung bestimmter Areale, Bewässerungsanlagen, Brunnen oder Hängegärten
  • Bestätigung für der Zeitraum 2014-2019 des reduzierten %-Satzes von 10% bezüglich die Ersatzsteuer (cedolare secca) für Mietverträge mit vereinbartem Zins
  • Einführung einer Norm für die Interpretation der Güter von bedeutendem Wert im Falle von Arbeiten für ordentliche und außerordentliche Instandhaltung und die dementsprechende Anwendung der MwSt-Sätze von 10 oder 22%
  • Verlängerung bis zum 31/12/2018 der sg. „Maxi-Abschreibungen“ mit Möglichkeit zur Kostenaufstockung von 30% (bis 2017 40%)
  • Verlängerung bis zum 31/12/2018 der sg. „Iper-Abschreibungen“
  • Einführung eines Steuerguthabens von 40% der Kosten für Fortbildung im technischen Bereich von Angestellten (Erwerb/Verbesserung der technische Fähigkeiten laut „Piano Nazionale Impresa 4.0“)
  • Einführung eines Steuerguhabens/Kreativitätsbonus von 30% der Kosten für Entwicklung/Forschung/Forderung von kulturellen oder kreativen Dienstleistungen
  • Einführung eines Steuerguthabens von 36% der Kosten für den Ankauf von wiederverwertetem Plastik in den Jahren 2018-2020
  • Ab 2019 Erhöhung des Einkommenlimits auf 4.000 € für steuerlich zu Lasten lebende Personen (gilt für Kinder bis maximal 24 Jahre)
  • Erhöhung des Freibetrages von 7.500 auf 10.000 € für Entgelte von Amateursportvereinen bzw. -gesellschaften
  • Bestätigung Bonus für den Ankauf von Musikinstrumenten
  • Anerkennung eines IRPEF-Abzuges von 19% für im Jahr 2018 unterzeichnete Versicherungspolizzen zum Schutz vor Naturkatastrophen
  • Pflicht ab 2019 zur Anwendung der elektronischen Rechnung für alle Warenverkäufe und Dienstleistungen zwischen in Italien residenten/identifizierten/stabilisierten Subjekten; für den Verkauf von Benzin/Diesel und Unterbeauftragte im Bausektor (im Falle von öffentlichen Arbeiten), muss bereits ab 01/07/2018 die elektronische Rechnung angewandt werden
  • Abschaffung der Benzinkarte, ab 01/07/2018 müssen alle Treibstoffeinkäufe mit elektronischer Rechnung erfolgen und mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden
  • Ab 01/03/2018 müssen öffentliche Ämter/Körperschaften vor der Zahlung aus jeglichem Grund mit Summe über 5.000 € prüfen, ob der Begünstigte keine Zahlungsrückstände von Steuerzahlkarten im Wert von 5.000 € und mehr aufweist
  • Möglichkeit zur Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen
  • Aufschub bis 2018 Anwendung der neuen Firmeneinkommenssteuer IRI
  • 2017 und 2018 können Spesen für Universitätsstudenten, die 100km von der Residenz entfernt studieren (50 km im Falle von Berggemeinden), auch abgezogen werden wenn sich der Studienort in der gleichen Provinz befindet
  • Einführung IRPEF-Abzug von 19% bei Ankauf von Abos für öffentliche Verkehrsmittel, Limit 250 €
  • Einführung neuer Forderungen für die Einstellung von jungen Arbeitern auf unbefristete Zeit (bestimmte Altersklassen, bestimmte Voraussetzungen)
  • Einführung von Forderungen für junge landwirtschaftliche Unternehmer (bestimmte Subjekte mit bestimmten Voraussetzungen)
  • Bestätigung Babybonus für das Jahr 2018

 

 

 

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