Ab nun können die Daten zu den Umstrukturierungsmaßnahmen an die ENEA, bei denen auch Energieeinsparungen erzielt wurden (Begünstigt mit 50%igem Abzug), versendet werden. Die Mitteilung kann ab den 21. November online über das Portal ristrutturazioni2018.enea.it versendet werden.
Innerhalb 01. April 2019 müssen die Daten für die durchgeführten Arbeiten, welche vom 1. Januar bis zum (inbegriffen) 21. November 2018 abgeschlossen wurden, an die ENEA versendet werden; für die durchgeführten Arbeiten ab dem 22. November 2018 muss die Versendung innerhalb von 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten oder der Prüfung erfolgen.
Folgende Sanierungsarbeiten sind Teil dieser neuen Verpflichtung:
Im Allgemeinen betrifft die Mitteilung alle Instandhaltungsarbeiten, für welche eine Steuerbegünstigung in Höhe von 50% zusteht, und für die ebenfalls Energieeinsparungen erzielt werden
Nicht zu verwechseln mit den energetischen Sanierungen für welchen eine Steuergutschrift von 50/65% zusteht.
Vereinfacht dargestellt, müssen folgende Arbeiten an die ENEA versendet werden:
- Arbeiten zur Verringerung der Wärmedurchlässigkeit von Türen und Fenster, einschließlich der Befestigungen, welche die beheizten Räume des Gebäudes nach außen oder zu nicht beheizten Räumen abgrenzt
- Arbeiten zur Verringerung der Wärmedurchlässigkeit an vertikalen Strukturen (Außenwände), welche die beheizten Räume des Gebäudes nach außen oder zu nicht beheizten Räumen abgrenzt
- Arbeiten zur Verringerung der Wärmedurchlässigkeit der horizontalen und geneigten opaken Strukturen (Überdachung), welche die beheizten Räume des Gebäudes nach außen oder zu nicht beheizten Räumen abgrenzt
- Arbeiten zur Verringerung der Wärmedurchlässigkeit der Fußböden, welche die beheizten Räume des Gebäudes nach außen oder zu nicht beheizten Räumen abgrenzt
- Installation von Systemen (Solarkollektoren) zur Warmwasserbereitung und/oder Heizanlagen; Austausch von Heizkessel mit Brennwertkesseln zur Raumheizung (mit oder ohne Warmwasserbereitung) oder zur Warmwasserbereitung für mehrere Nutzer und einer möglichen Anpassung des Systems
- Austausch der Heizanlage durch einen kondensierende Brennwertkessel und einer mögliche Anpassung des Systems
- Installation von Wärmepumpen zur Raumklimatisierung und mögliche Einstellung der Anlage oder Hybridsysteme (Brennwertkessel und Wärmepumpe) und einer mögliche Anpassung der Anlage
- Installation von Wärmepumpen-Warmwasserbereitern oder Biomasse-Heizanlage
- Installation von Wärmezählsystemen der Zentralheizung für mehrere Nutzer
- Installation von Wärmeregulierungs- und Gebäudeautomationssystemen
- Photovoltaikanlagen
Ebenfalls mittzuteilen sind die Daten für den Kauf von Haushaltsgeräten, jedoch nur, wenn sie an Wiedergewinnungsarbeiten der Bausubstanz angeschlossen sind, welche am 1. Januar 2017 begonnen haben („Bonus mobili“).
Wie sind die Daten mitzuteilen
Um die Daten mitzuteilen, muss man sich mit der Internetseite ristrutturazioni2018.enea.it verbinden.
Von dort gelangt man zur Prozedur zum Ausfüllen und Absenden der Erklärung. Dies geschieht nachdem man sich registriert hat und angegeben wurde, wer die Meldung ausfüllt/versendet:
- Begünstigter (Nutznießer, der die Intervention bezahlt hat und von der Steuerbegünstigung profitiert)
- Vermittler (Techniker, Verwalter usw., welcher die Erklärung im Namen eines Kunden, eines Kondominiums oder eines Unternehmens ausfüllt)
Am Ende der Meldung angelangt, findet man eine Vorlage für die Katasterdaten. Die Meldung kann nun versendet werden, man erhält nach Versendung eine elektronische Belegnummer als Übermittlungsbestätigung.
Fälligkeit
Die Fälligkeit für das Senden der Kommunikation hängt davon ab, wann die Arbeiten abgeschlossen wurden.
- abgeschlossene Arbeiten vom 1. Januar bis 21. November 2018: Die Mitteilung muss bis zum 01. April 2019 eingereicht werden.
- abgeschlossene Arbeiten ab dem 22. November 2018: Die Mitteilung muss innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten oder der Prüfung gesendet werden.